|<<   <<<<   17 / 20   >>>>   >>|

Inschrift an die Lares Compitales



Inschrift an die Lares Compitales


Inventar Nr.: Sk 68, Sk 70
Bezeichnung: Inschrift an die Lares Compitales
Künstler / Hersteller: unbekannt
Datierung: 150 - 200 n. Chr.
Objektgruppe: Skulptur
Geogr. Bezüge:
Römisches Reich / Provinzen
Fundort: Kloster Maria Dalheim
Material / Technik: Heller Sandstein
Maße: Sk 68 20,5 cm (Höhe)
Sk 70 21,5 cm (Höhe)
7,8 cm (Tiefe)
42,5 cm (Breite)
je 15 kg (Gewicht)
Provenienz:erworben 1777 durch Legationsrat Schmidt v. Rossau


Katalogtext:
Die Zusammengehörigkeit der beiden Fragmente kann als gesichert gelten (Bieber 1915, Schallmeyer u. a. 1990). Sie bilden ein ungerahmtes Feld mit einer lateinischen Inschrift:
LARIBVS │ COMPETALI │ BVS SIVE │ QVADRIVI │ IS ∙ T(itus) ∙ F ∙ L(avius) ∙ CASTVS │ BE(neficiarius) ∙ CO(n)S(ularis) │ q (ui?) ∙ V(oto) ∙ L(ibens) ∙ P(osuit)

Trotz der Fehlstelle lässt sich die Zeile 4 anhand der erhaltenen Reste rekonstruieren. Die Ergänzung der letzten Zeile nach Schallmeyer u. a. (1990) ist zwar nicht absolut gesichert, erscheint aber aufgrund der Formeln in ähnlichen Inschriften wahrscheinlicher als die alte Lesung »c(um) vil (ico) p(osuit)« (Bieber 1915). Die Inschrift ist in die zweite Hälfte des 2. Jhs. n. Chr. zu datieren (Schallmeyer u. a. 1990). Ihr zufolge hat den Lares Compitales oder den Quadriviae Titus Flavius Castus, Beneficiarier des Statthalters, den Stein gemäß einem Gelübde gerne errichtet.

Die Inschrift setzt die männlichen Lares Compitales als römische Schutzgötter der Wegkreuzungen (compita) den entsprechenden nichtrömischen Schutzgöttinnen (Quadriviae oder Quadruviae) gleich. Verbindungen römischer mit einheimischen, vorwiegend keltischen Gottheiten sind in den Weihungen im Raum Mainz von der Mitte des 2. Jhs. n. Chr. an häufiger belegt (Selzer 1988, 82). Weihinschriften an die Quadruviae finden sich überwiegend in den beiden germanischen, aber auch in den Donauprovinzen. Es ist umstritten, ob die Göttinnen keltischen, germanischen oder illyrisch-balkanischen Ursprungs sind. Die Beneficiarier waren Soldaten mit besonderen Funktionen als Ordnungskräfte. Titus Flavius Castus war dem Stab des Provinzstatthalters zugeordnet. Zu den Aufgaben der Beneficiarier gehörte u. a. die Sicherung der Fernstraßen. Dazu passt es, dass sie in den beiden germanischen Provinzen häufiger als Stifter von Altären für die Gottheiten der Wegkreuzungen in Erscheinung treten (Schallmeyer u. a. 1990, Nr. 54. 202. 206; Fischer 2001, 186).

Möglicherweise waren auch die beiden Kasseler Fragmente Teile eines derartigen Altars (Schallmeyer u. a. 1990). Sie sind bislang das einzige Beispiel, das die provinzialen, nichtrömischen Göttinnen inschriftlich mit den römischen Lares Compitales verbindet. Der ursprüngliche Aufstellungsort lässt sich nicht mehr feststellen (Bieber 1915). In Mainz wurden römische Denkmäler oft als Spolien verwendet und auch weiträumig verschleppt (Selzer 1988, 78).

(Zimmermann-Elseify 2007)



Literatur:
  • Bieber, Margarete: Die antiken Skulpturen und Bronzen des Königlichen Museum Fridericianum in Cassel. Marburg 1915, Kat.Nr. 99.
  • Gercke, Peter; Zimmermann-Elseify, Nina: Antike Skulpturen und Neuzeitliche Nachbildungen in Kassel. Bestandskatalog. Mainz 2007, S. 314, Kat.Nr. 104.

Siehe auch:


  1. Sk 70, Sk 68: Inschrift an die Lares Compitales


Letzte Aktualisierung: 17.10.2022



© Hessen Kassel Heritage 2024
Datenschutzhinweis | Impressum