Visierregel, zusammen mit dem Winkelmesser APK E 76 Teil von einem Höhenmesser, für Stativ
Visierregel, zusammen mit dem Winkelmesser APK E 76 Teil von einem Höhenmesser, für Stativ
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Inventar Nr.:
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APK E 106 |
Bezeichnung:
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Visierregel, zusammen mit dem Winkelmesser APK E 76 Teil von einem Höhenmesser, für Stativ |
Künstler / Hersteller:
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unbekannt
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Datierung:
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vor 1765 |
Objektgruppe:
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Geodätische Instrumente |
Geogr. Bezug:
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Material / Technik:
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Metall - Lackfassung, Holz - Lackfassung, Leder / Pergament |
Maße:
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3,5 x 37 x 16 cm (Objektmaß)
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Katalogtext:
Diese E - Inventarnummer bezeichnet ursprüglich nur die Visierregel, welche aber zusammen mit dem Gradbogen E 76 (1888) einen Höhenmesser darstellt und hier als solcher beschrieben wird; mittels einer fixierten Schraube kann das Instrument an einem Stativ befestigt werden; Ungewöhnlich ist nicht zuletzt der an der Darmsaite hängende Gradbogen, dessen Winkelskala in 0,5° feingeteilt ist; Der in einem Loch im Mittelpunkt des Radius befestigte Pendelfaden, sowie dessen Gewicht fehlen. Am höhenverstellbaren Visierlineal befinden sich zwei Diopter, je einmal mit Visierkreuz und Visierloch. Nicht signiert. Nicht datiert; Datierung basiert auf dem Nachweis des Instruments im Prizier-Inventar von 1765. Dort bezeichnet als 'Ein höltzerner Winkelweiser mit 2 Visiren zur Markscheidekunst', doch eine dermaßen eindeutige Zuordnung des möglichen Aufgabenbereich dieses, vielleicht nicht vollständig erhaltenen Gerätes ist in Frage zu stellen. (PSch, 2018 + F. Trier, 2022)
Letzte Aktualisierung: 05.05.2022