Höhenmesser und Meßtisch, sog. Pantometrum, mit Gestell



Höhenmesser und Meßtisch, sog. Pantometrum, mit Gestell


Inventar Nr.: APK E 84
Bezeichnung: Höhenmesser und Meßtisch, sog. Pantometrum, mit Gestell
Künstler / Hersteller: Zacharias Beeling (tätig um 1709), Zuschreibung
Datierung: vor 1709
Objektgruppe: Geodätische Instrumente
Geogr. Bezug: Kassel
Material / Technik: Metall: Messing, Eisen. Holz, Leder? (Schnur)
Maße: 1,2 x 156 x 92,2 cm Obere Messingplatte (Objektmaß)
5,5 x 156 x 92,2 cm Platte mit Gussrahmen (Objektmaß)
ca. 73,8 x 140 x 80 cm Gestell (Objektmaß)
ca. 80 x 155 x 29 cm Aufsatz (Objektmaß)
150 kg nur obere MS-Platte (Gewicht)
ca. 1,83 mm Teilung Stahllineal (Länge)


Katalogtext:
Primär wohl zum direkten Umzeichnen der gemessenen Höhen auf ein Blatt Papier; auffällig sind sind die zwei auf einer ornamentierten Messingplatte stehenden Stangen, welche zur Einstellung der Alhidade genutzt werden. Auf originalem Untergestell; die Platte wird auf ihm horizontal justiert. Auf der Grundplatte eine Skala, welche in 1° ausgeführt ist, Teilung 4x90°, jeweils beidseitig von 0° ausgehend; Ablesung des Horizontalwinkels mit Indexregel, welche sich in derselben Ebene wie die Alhidade befindet. Ablesung der Höhenwinkels über die Skala auf den beiden Stangen. Die Alhidade besitzt zwei Diopter, je mit Visierstift. Nicht signiert; laut Vermutung von Ernst Dippel von Zacharius Beeling erbaut. Nicht datiert; da aber schon bei Uffenbach beschrieben deshalb vor 1709. Es handelt sich hier um eine Sonderform des seit dem 17. Jh. bekannten Pantometrums; als Konstrukteur dieses Gerätes wird in den Altinventaren Landgraf Carl selber genannt, was auf die entsprechende Information in einer 1755 veröffentlichten Publikation von Johann Gottlieb Stegmann zurückgeht, für die es ansonsten allerdings keine Belege gibt. (PSch, 2018)



Literatur:
August Coester / Ernst Gerland: "Beschreibung der Sammlung astronomischer, geodätischer und physikalischer Apparate im Königlichen Museum zu Cassel", Cassel=Kassel 1878. S. 36-37, Nr. 138


Letzte Aktualisierung: 05.05.2022



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