Material / Technik:
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Mittelplatte aus Holz, Ruten in 17 Windungen, umflochten mit ungefärbter Baumwolle, am Rand des Schildes Ledereinfassung.
Runder, flach gewölbter Schild aus vermutlich Weidenruten, die in 17 Windungen (um die letzte Windung ist eine Einfassung aus Leder gelegt) um eine Mittelscheibe aus Holz gelegt sind und mit ungefärbter, feiner Baumwollfaser umwickelt/umflochten ist.
Technik der Schildherstellung: ungefärbte Baumwollgarnstränge, die in regelmäßigen Abständen auf der hölzernen Mittelscheibe befestigt und von dort aus um die Ruten geflochten wurden. Die einzelnen Ruten wurden somit fest eingeflochten. Die äußerste Lage/der äußerste Ring ist mit Leder eingefasst.
Holzmittelteil zur Außenseite mit einem eisernen Buckel verstärkt, der mit vier Niete befestigt ist. Darunter tritt ein nicht näher bestimmbarer grünblauer Stoff hervor (vermutlich nicht Wolle und nicht Baumwolle). Er ist zackenförmig ausgeschnitten.
Die Schildinnenseite ist komplett ausgekleidet mit lose gewebtem Baumwollgewebe (Leinwandbindung), das von der Ledereinfassung am äußeren Rand eingefasst wird. Das Baumwollgewebe überspannt auch den Holzkern des Schilds, der durch das Gewebe hindurch erahnbar ist. Im Bereich des hölzernen Mittelteils ist innen ein rechteckiges Kissen aus bläulichem Stoff eingenäht, das mit einem unbekannten Material gefüllt ist. An den vier Ecken des Kissens sind Eisennieten mit Ringen angebracht, die das Schild durchstoßen und auf der Vorderseite des Schildes als unregelmäßig platzierte Nieten erkennbar sind. Sie halten nicht nur das Kissen in seiner Position, sondern durch die Ringe sind auch geflochtene Lederbänder geführt, die kreuzweise über dem Kissen verlaufen und wohl als Führung für den Unterarm dienten (?). An je zwei weiteren, das Schild durchstoßenden Nieten sind zwei weitere geflochtene Lederriemen angebracht. Einer muss im Bereich des Ellenbogens des Kämpfers zu liegen gekommen sein, den anderen konnte der Kämpfer mit der Hand umfassen (?). Zwei weitere ungenutzte Nieten mit Ringen dienten evtl. der Befestigung des Trage- oder Aufhängegurts. (16.10.12 JD) |